AGB

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, fortlaufend AGB abgekürzt, gelten für alle Rechtsgeschäfte von Renko Grensemann, fortlaufend Auftragnehmer und seinen Auftraggeber:innen.

Änderungen der AGB müssen schriftlich festgehalten werden und vor Vertragsbeginn an Auftragnehmer und Auftraggeber:innen mitgeteilt werden. Folgt eine Änderung während der vertraglichen Zusammenarbeit, dann nur aus Kulanz und hat keine Auswirkung auf weitere Projekte.

2. Zustande kommen des Vertrags

Ein Vertrag zwischen Renko Grensemann und Auftraggeber:innen kommt nur durch eine schriftlich Auftragsbestätigung in Form von Brief oder E-Mail von Renko Grensemann zustande.

Die Auftragsbestätigung enthält die zu erbringenden Leistungen, den Zeitumfang und die Vergütung für die erbrachten Leistungen vom Auftragnehmer. Änderungen des Auftrags müssen von beiden Parteien schriftlich an die andere Partei übermittelt und bestätigt werden, auch wenn die Leistungserbringung bereits begonnen hat.

3. Zahlung

3.1 Die Höhe der Zahlung ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen und verbindlich. Ist eine Bezahlung mit einem Stundenlohn vereinbart, dann kann jede angebrochene Arbeitsstunde in Rechnung gestellt wird. Sieht der Auftragnehmer davon ab, dann erfolgt dies aus Kulanz und hat keinen Einfluss auf weitere Rechnungen.

3.2 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dann erfolgt eine Anzahlung in Höhe von 40% des Rechnungsbetrags. Die restliche Summe wird rückwirkend zum Monatsende in Rechnung gestellt. Auftraggeber:innen sind dazu verpflichtet die erhaltene Rechnung innerhalb von 10 Werktagen an das in der Rechnung hinterlegte Konto zu überweisen.

3.3 Die Kosten für nötige Mittel wie z.B. Werbemittel, Werbebudget, Lizenzen usw. zur Erfüllung des des Auftrags trägt Auftraggeber:innen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Diese Vereinbarung muss schriftlich sein und vor Projektbeginn stattfinden.

3.4 Auftraggeber:innen haben die Möglichkeit vom Vertrag gegen eine Gebühr zurückzutreten. Die Gebühr ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Werktagen zu begleichen.

Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts:

Weniger als 45 Tage vor Kampagnenbeginn 25 % des Auftragswerts.
Weniger als 21 Tage vor Kampagnenbeginn 30 % des Auftragswerts.
Weniger als 07 Tage vor Kampagnenbeginn 50% des Auftragswerts.

Der Rücktritt muss in schriftlicher Form übermittelt werden.

4. Leistungserbringung

4.1 Die zu erbringende Leistung ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

4.2 Die Leistungserbringung beginnt erst nach Eingang der Anzahlung.

4.3 Falls ein Zeitplan vereinbart wurde, ist dieser einzuhalten. Ist dies nicht möglich oder es bahnt sich eine Verzögerung an, ist Auftraggeber:innen unmittelbar zu kontaktieren.

4.4 Der Auftragnehmer stellt erstellte Datei für Auftraggeber:innen auf Wunsch zur Verfügung. Ausgeschlossen sind hier von Quelldateien. Die Rechte vom Auftragnehmer werden nicht übertragen.

4.5 Erstellte Anzeigen, Landingpages oder andere digitale Daten bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis der gesamte Rechnungsbetrag und eventuelle Mehrkosten beglichen sind.

5. Pflichten Auftraggeber:innen

5.1 Auftraggeber:innen verpflichten sich alle nötigen Mittel und Zugänge für die Erbringung der Leistung dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und fristgerecht vor Kampagnenbeginn zu liefern.

5.2 Auftraggeber:innen ist verpflichtet die nötigen Mittel zum Erbringen der Leistungen nach Anforderungen der Richtlinien von Werbeplattformen zu übermitteln.

5.3 Auftraggeber:innen ist dazu verpflichtet Termin und Deadlines einzuhalten. Kann ein Termin oder eine Deadline nicht eingehalten werden, dann hat Auftraggeber:innen dieses mindestens 3 Werktagen vor dem Termin zu kommunizieren und einen neuen Termin unmittelbar nach dem abgesagten Termin vorzuschlagen. Fällt ein Termin unangekündigt aus, dann steht es dem Auftragnehmer zu diesen Termin in Höhe von 135 € zzgl. UmSt. in Rechnung zu stellen.

5.4 Auftraggeber:innen dürfen die Arbeiten von Auftragnehmer jeder Zeit einsehen.

5.5 Auftraggber:innen gestatten die Nutzung des Logos oder Wortmarke für on- und offline Marketingzwecken des Auftragnehmers.

6. Vertrauliche Daten

Auftraggeber:innen und Auftragnehmer verpflichten sich über die gesamte Zusammenarbeit zu stillschweigen über bekannt gewordene Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen.

Erhalte Zugangsdaten und Passwörter während der Zusammenarbeit und danach sind geheim und unzugänglich von Dritten Personen aufzubewahren.

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer weist zu Beginn der Zusammenarbeit ausdrücklich darauf hin, dass Auftraggeber:innen sich für die Themen Datenschutz, E-Mail Marketing und digitale Datenerhebung von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung.

7.2 Auftraggeber:innen trägt das Risiko aller rechtlichen Zulässigkeiten. Der Auftragnehmer wird von Ansprüchen Dritten vor, während und nach der erbrachten Leistung freigestellt, wenn er auf Wunsch von Auftraggeber:innen handelt.

7.3 Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Absichten handelt. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Beginn der Angebotsbestätigung.

8. Erfüllungsort & Gerichtsstand

Der Erfüllungsort ist für den Auftragnehmer frei wählbar. Der Gerichtsstand beider Parteien ist in Aurich, NDS Deutschland.

9. Schlussbestimmung

Nebenabrede und Änderungen des vertrages müssen in schriftlicher Form festgehalten werden und an beide Parteien ausgehändigt werden. Eine mündliche oder stillschweigende Änderung des Vertrages ist nicht wirksam.

Teilweise oder unvollständige unwirksame Bestimmungen dieses Vertrages haben keinen Einfluss auf die anderen Bestimmung des Vertrags.